Zweitschrift fürs Landeskirchenarchiv drucken lassen
Ein Kirchenbuch ist abgeschlossen und kommt ins Regal. Damit die Eintragungen auch dann noch vorhanden sind, wenn dem Band im Pfarramt etwas zustößt, verlangen die Kirchenbuchordnungen eine Sicherung an einem anderen Ort. Oft ist diese Sicherung ein zweites, gleich gedrucktes Buch für das Landeskirchenarchiv.
Wofür die Sicherung gedacht ist
Der Zweck ist nüchtern. Aus der Sicherung darf eine Bescheinigung nach der Kirchenbuchordnung der EKD nur ausgestellt werden, wenn die Originale vernichtet, abhandengekommen oder aus anderen Gründen unzugänglich sind. Die Zweitschrift ist also kein Arbeitsexemplar für den Schreibtisch, sondern der Rückhalt für den Tag, an dem das eigentliche Buch fehlt. Genau deshalb soll sie an einer anderen Stelle liegen als das Kirchenbuch selbst.
Ein Satz, den wir Ihnen nicht abnehmen können
Eine einheitliche Pflicht zur gedruckten Zweitschrift gibt es nicht. Die EKD gibt nur den Rahmen vor und überlässt die Einzelheiten ausdrücklich dem Recht der Landeskirchen – und das fällt sehr unterschiedlich aus:
- Im Rheinland sind Zweitüberlieferungen zu schaffen und an das landeskirchliche Archiv abzugeben; die Ordnung nennt Zweitschriften und Sicherungsfilme als Beispiele.
- In Mitteldeutschland werden sie nach Abschluss des Buches hergestellt und im örtlich zuständigen Landeskirchlichen Archiv aufbewahrt.
- In Baden stehen Zweitschriften, Sicherungsfilme und revisionssichere Datenbanken gleichrangig nebeneinander.
- In der Nordkirche entscheidet der Oberkirchenrat überhaupt erst, ob eine Sicherung angelegt werden muss.
Fragen Sie deshalb bei Ihrem Landeskirchenarchiv nach, in welcher Form es die Sicherung erwartet. Ein Anruf genügt, und Sie wissen, ob ein gedrucktes Buch gebraucht wird.
Zwei gleiche Bände in einer Bestellung
Lautet die Antwort „gedrucktes Buch“, ändert das an Ihrer Arbeit fast nichts. Sie nehmen dieselbe PDF-Datei, aus der auch Ihr eigener Band entsteht, und tragen als Anzahl zwei ein. Die beiden Bände dürfen an verschiedene Anschriften gehen: einer ins Pfarramt, einer direkt ins Archiv. Jede Anschrift wird in der Bestellung einzeln erfasst. Wer für mehrere Gemeinden eines Kirchenkreises zuständig ist, erledigt alle Bände in einem Durchgang.
Gleiches Buch, gleiches Material
Die Sicherung soll so lange halten wie der Band, den sie sichert. Sie bekommt deshalb dieselbe Ausstattung: DIN A4, fester Einband, Fadenheftung, alterungsbeständiges Papier nach ISO 9706. Auf den Rücken gehören der Name der Gemeinde und der Jahrgang, damit das Archiv den Band im Regal sofort findet. Wünscht Ihr Archiv eine andere Beschriftung oder ein anderes Format, sagen Sie uns das vor der Bestellung – dann klären wir es vorher.
Was das zweite Exemplar kostet
Gerechnet wird je Band. Das zweite Exemplar kostet also ungefähr so viel wie das erste: In unserem Beispiel sind das rund 28 Euro netto für ein Buch mit 400 Seiten. Gehen die Bände an zwei Anschriften, fällt die Versandpauschale zweimal an; dazu kommt die Umsatzsteuer der Werkstatt. Die vollständige Summe steht Ihnen vor dem Absenden der Bestellung vor Augen. Den Termin für die Fertigstellung nennt Ihnen die Werkstatt, sobald der Auftrag bei ihr liegt.
Sichern Sie den abgeschlossenen Band
Legen Sie ein Konto an – kostenlos, mit Ihrer E-Mail-Adresse. Anschließend laden Sie die Datei hoch, tragen zwei Exemplare und zwei Anschriften ein und sehen den Preis. Sie sind sich noch nicht sicher, was Ihr Archiv verlangt? Schreiben Sie uns, wir gehen es mit Ihnen durch.
Der laufende Jahrgang liegt noch als Stapel bei Ihnen? Dann lesen Sie Lose Blätter zum Kirchenbuch binden lassen. Geht es um einen alten Band, hilft Taufbuch und Traubuch nachdrucken lassen weiter. Einen Überblick gibt die Zur Startseite: Kirchenbuch drucken lassen.